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privadis Abrechnungshinweis zu GOÄ Ziffer 100, 101 und 102 – Leichenschau richtig abrechnen

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Leichenschau richtig abrechnen

Über Jahre wurde kritisiert, dass die Leichenschau nach der GOÄ zu gering honoriert sei. Zum 01.01.2020 ist nun eine Änderung in Kraft getreten. Wie genau wird jetzt aktuell die Leichenschau abgerechnet?

Die Zifferntexte legen u.a. fest:

  • Ziffer 100 = vorläufige Todesbescheinigung; mind. 20 Minuten; 110,51 €
  • Ziffer 101 = eingehende Untersuchung eines Toten und Ausstellung einer Todesbescheinigung, mind. 40 Minuten; 165,77 €
  • eine Steigerung über den Faktor ist nicht mehr möglich
  • eine Teil-Leistung kann zu 60% berechnet werden (Ziffer 100=66,31 €, Ziffer 101=99,46 €)
  • Zuschläge F-H dürfen jetzt berechnet werden
  • Ziffer 102: neuer Zuschlag bei unbekannter Leiche und/oder besonderen Todesumständen; 27,63 €

 

Mindestzeiten bei der Leichenschau

In besonderen Fällen kann die für eine leitliniengerechte Erbringung einer vorläufigen Leichenschau vorgegebene Mindestzeit von 20 Minuten unterschritten werden: Wenn Verletzungen vorliegen, die nicht mit dem Leben vereinbar sind (z.B. Verkehrsunfall), und die Todesart nach den vorliegenden Umständen eindeutig ersichtlich ist.

In solchen und anderen vergleichbaren Fällen werden 60 Prozent der Gebühr berechnet, wenn die Leistungen mindestens 10 Minuten gedauert haben.

Wichtig: Auch bei lediglich 60%iger Abrechenbarkeit kann der Zuschlag der Ziffer 102 angesetzt werden!

Fahrtzeiten

Das Aufsuchen ist nach dem Begründungstext zur Änderungsverordnung bereits mit jeweils 30 Minuten einkalkuliert. Die Mindestzeiten gelten deshalb ausschließlich für die vor Ort zu erbringenden Tätigkeiten.

Zuschläge

Neu ist auch, dass zu den GOÄ Ziffern 100 und 101 die Zuschläge für Leistungen zur Unzeit und an Wochenenden/Feiertagen berechnet werden dürfen, allerdings nur einmal je Inanspruchnahme des Arztes.

Wegegeld oder Reiseentschädigung?

Die GOÄ sieht jetzt ausdrücklich vor, dass Wegegeld bzw. Reiseentschädigung berechnet werden kann, die sonst nur bei Besuchen ansetzbar war. Prüfen Sie, ob der Betrag nach Wegegeld oder Reiseentschädigung für Sie höher ist.

Beispiel 70 km (Hin- und Rückweg) bei Nacht (20-8 Uhr)

Wegegeld: 25,56 €

Reiseentschädigung: 18,20 € => über 7€ Differenz!

Abrechnungsbeispiel Leichenschau

  • Hier ist der Vergleich für die Abrechnung für eine
  • überdurchschnittlich aufwendige Leichenschau über 35 Minuten
  • an einem unbekannten Toten
  • an einem Samstag um 22.30 Uhr
  • 35 Km 1 Fahrt vom Wohnsitz des Arztes

Das ist ein um 122,14 € höheres Honorar in diesem Fall, also eine Aufwertung um das 2,5fache.

Es lohnt sich also, die neuen Ziffern und Zuschläge umzusetzen und auch beim Wegegeld genau hinzusehen.

Weitere Details hier.

Bei Fragen kontakten Sie mich einfach!

Ihr Dr. Harro Herffs

Mail: herffs@privadis.de

Mobil: 0151 – 25 22 22 33

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