Fachartikel

Elektronischer Heilberufsausweis – Eintrittskarte in die digitalisierte Gesundheitsversorgung

Lesezeit: 3 Minuten Quelle: Praxiswelt

Bis April 2022 wurden laut Bundesärztekammer (BÄK) ca. 200.000 elektronische Heilberufsausweise (eHBA) ausgegeben. In diesem Artikel haben wir die wichtigsten Informationen zum eHBA für Sie zusammengefasst inklusive aller Vorteile und wie Sie ihn beantragen können.

 

Was ist der Elektronische Heilberufsausweis?

Der elektronische Arztausweis verfügt über viele Funktionen, die Ärztinnen und Ärzte bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Er attestiert Ihre Zugehörigkeit zur Berufsgruppe „Ärztin/Arzt“ in der digitalen Welt und bestätigt die Identität. Wie der Arztausweis aus Papier, dient der eHBA zusammen mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, mit dem Sie in der Apotheke verschreibungspflichtige Medikamente erwerben können. Er ist darüber hinaus die Eintrittskarte in die digitalisierte Gesundheitsversorgung und eine zunehmend wichtige Voraussetzung für die ärztliche Berufsausübung. Insbesondere ist dies die qualifizierte elektronische Signatur (QES), mit der medizinische Dokumente (z. B. elektronische Arztbriefe) rechtsgültig elektronisch unterschrieben werden können. Die QES ist rechtlich der eigenhändigen Unterschrift auf Papier gleichgestellt.

Grundvoraussetzung für effiziente Telematikinfrastrukturen

Der Digitalisierungsgrad in der Patientenversorgung nimmt stetig zu. Digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur wie das Notfalldatenmanagement (NFDM), der elektronische Medikationsplan (eMP) und die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sorgen für neue Effizienz in der Information und Kommunikation. Damit Sie diese Anwendungen in ihren Praxis-IT-Systemen nutzen können, benötigen Sie den elektronischen Heilberufsausweis. Er stellt sicher, dass nur berechtigte Personen auf die medizinischen Daten des Versicherten zugreifen können.

Zugriff auf die elektronische Patienten Akte (ePA) sicherstellen
Technisch betrachtet ist für den Zugriff auf die ePA zwar nur der sogenannte Praxisausweis (SMC-B) erforderlich, doch müssen Sie dafür zwingend einen eHBA besitzen. Nur als eHBA-Inhaber dürfen Sie – aus rechtlicher Sicht – auf medizinische Daten der Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nutzen
Im Oktober 2021 wurde bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Durch diese Anwendung wird das Verfahren der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verändert. Die Zuleitung an die Krankenkasse erfolgt nun nicht mehr durch den Versicherten selbst, sondern durch den ausstellenden Arzt. Über die Anwendung KIM des Praxis-IT-Systems wird die eAU, mit dem elektronischen Arztausweis elektronisch signiert und an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Die Umstellung auf die eAU ist zweistufig aufgebaut. In der Stufe 1 erhält der Versicherte weiterhin eine AU in Papierform zur Einreichung bei seinem Arbeitgeber. In der Stufe 2 wird auch diese Übermittlung elektronisch erfolgen.

 

Elektronische Signatur für das eRezept

Auch für das kommende eRezept ist die eAU zwingend notwendig. Er ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur des ausstellenden Arztes. Die bundesweite Einführung des eRezeptes war für den 01.01.2022 vorgesehen. Aufgrund unzureichender Testergebnisse wurde dieser Termin allerdings auf Forderung der Bundesärztekammer ausgesetzt, bis alle Prozesse in der Pilotphase stabil laufen.
Kernfunktionen des eHBA auf einen Blick:

  • Sichtausweis
    Wie der klassische Vorgänger, der Arztausweis, dient der eHBA in Kombination mit dem amtlichen Lichtbildausweis als Sichtausweis, zum Beispiel in Apotheken.
  • Signatur
    Mit dem eHBA können Sie eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen. Sie ist notwendig, um Arztbriefe, Abrechnungen, Notfalldaten der elektronischen Gesundheitskarte, eRezepte oder eAU rechtssicher und medienbruchfrei zu unterschreiben.
  • Authentifizierung
    Der eHBA ermöglicht es Ihnen, sich in der elektronischen Welt sicher als „Ärztin/Arzt“ auszuweisen. Das ist z. B. für den Zugang zu Portalen von Kammern zu Arztnetzen oder zu der Telematikinfrastruktur notwendig. Anmeldeverfahren können auf ein höheres Sicherheitsniveau angehoben werden, was die Grundvoraussetzung für den Zugriff auf die elektronischen Patientenakten (ePA) ist.
  • eGK-Zugriff
    Mit dem eHBA können Sie auf medizinische Daten zugreifen, die direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten abgespeichert sind wie zum Beispiel die „Notfalldaten“ und der „elektronische Medikationsplan“.
  • Datenschutz und -sicherheit
    Der eHBA ver- und entschlüsselt medizinische Daten sicher und verbessert das Datenschutz- und Sicherheitsniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten oder bei vertraulichen Informationen deutlich.

 

Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises

Die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) erfolgt unter hohen Sicherheitsmaßnahmen, was einen mehrstufigen Beantragungsprozess notwendig macht. Die grundlegenden Schritte haben wir Ihnen hier skizziert:

  1. Vertrauensdienstanbieter wählen
    Über das Mitgliederportal der Ärztekammer wählen Sie einen Vertrauensdienstanbieter aus. Hierbei werden die personenbezogenen Daten, die der Kammer vorliegen, geprüft und bereits in den Antragsprozess des Anbieters übernommen.
  2. Antragsunterlagen ausfüllen
    Sie können die Unterlagen online im Antragsportal des Anbieters ausfüllen, ein Passfoto hochladen (alternativ auch später aufkleben), ausdrucken und unterschreiben.
  3. Identifizierung und Versendung
    Anhand eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments identifizieren Sie sich bei der Übergabe der Antragsunterlagen in der Identifizierungsstelle (z. B. Postfiliale) und leisten eine weitere Unterschrift zur Ident-Feststellung. Anschließend versenden Sie die Unterlagen an den Anbieter.
  4. Prüfung und Zusendung
    Die Kammer prüft, ob Sie Mitglied der Ärztekammer und Ärztin/Arzt sind und erteilt dem Anbieter die Erlaubnis, einen eHBA herzustellen. Der Anbieter produziert und versendet diesen – getrennt von dem PIN-Brief – an Sie.
  5. Aktivierung
    Ihren erhaltenen Ausweis müssen Sie abschließend über eine PIN-Eingabe aktivieren und freischalten lassen. Am leichtesten ist die Inbetriebnahme direkt aus dem Primärsystem (PVS oder KIS), sofern dieses bereits mit einem Konnektor verbunden ist.

 

Der eHBA ist für den Antragsteller kostenpflichtig. Die Preise unterschieden sich von Anbieter zu Anbieter. Aktuell liegen die monatlichen Kosten bei ca. 8,00 €, die für Kassenärzte zu 50 Prozent von der Kassenärztlichen Vereinigung erstattet werden.


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