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privadis - Abrechnungshinweis GOÄ Ziffer 3 steigern

Lesezeit: 3 Minuten Quelle: privadis

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Im täglichen Praxisablauf gibt es immer wieder Fragen zu Klassikern- einer davon ist die Ziffer 3 und ihre Steigerungsfähigkeit. Hier sind die wichtigsten Infos für Sie.

 

Verhältnis Ziffer 1 und Ziffer 3
Die Standardziffer für die Beratung ist die Ziffer 1.

Wenn die Beratung länger dauert, kann die Ziffer 1 gesteigert werden. Dauert die Beratung länger als 10 Minuten, kann statt der Ziffer 1 die Ziffer 3 angesetzt werden – diese Schritte sind meist bekannt. Und wenn die Beratung deutlich länger dauert, zum Beispiel 20 Minuten?
Auch die Ziffer 3 kann gesteigert werden, wenn bestimmte Zeiten überschritten sind. In der Legende der Ziffer 3 ist zwar kein Raster aufgeführt, aber die Logik von § 5 Abs. 1 und 2 GOÄ gilt hier genauso wie für andere Leistungen des Verzeichnisses.

Wann Ziffer 3 steigern?
Ist der Mindestaufwand um 50 % erhöht, kann gesteigert werden. Das bedeutet hier, dass

  • bis zu einem Zeitaufwand von 15 Minuten der Schwellenwert von 2,3 den Aufwand abdeckt
  • alles über 15 Minuten steigerungsfähig ist

Ist auch der erhöhte Zeitaufwand um 50 % überschritten, kann der maximale Steigerungsfaktor angesetzt werden. Für den erhöhten Zeitaufwand von 15 Minuten bedeutet das aufgerundet eine Grenze von 23 Minuten. Dauert also die Beratung länger als 23 Minuten, können Sie den 3,5-fachen Faktor ansetzen.
Damit ist der Steigerungsrahmen der Ziffer 3 ausgeschöpft. Selbst wenn also eine Beratung 45 Minuten oder noch länger dauert, bleibt es beim Faktor 3,5 und entsprechend einem Honorar von 30,60 € (Ausnahme: Honorarvereinbarung) 

Ziffer / Leistung

Dauer

Faktor

Wert

1 GOÄ Beratung

1 bis 10 Minuten

2,3 bis

3,5

10,72 €

16,32 €

3 GOÄ Eingehende Beratung

10 bis 15 Minuten

15 bis 22 Minuten

23 - … Minuten

2,3

3

3,5

20,11 €

26,22 €

30,60 €

Diese Steigerungsoption hat einen spürbaren Hebel:

Wenn lediglich 2 Patienten in der Woche einen erhöhten Beratungsbedarf haben (konservative Schätzung) und dies bisher nicht gesteigert wurde, bedeutet das bei 40 Arbeitswochen:

Ein Honorarplus von 420 €  im Jahr. Ohne Zusatzaufwand. Jedes Jahr.

Mehrfachabrechnung im Behandlungsfall

Die Ziffer 3 kann im Behandlungsfall mehrfach abgerechnet werden, die medizinische Notwendigkeit natürlich vorausgesetzt. Die mehrfache Erbringung muss begründet werden, hier finden Sie Beispiele.

Auch bei der Mehrfachabrechnung kann jeweils gesteigert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wann lieber Ziffer 3 mit Ziffer 1 tauschen?

Die Ziffer 3 darf nur allein oder im Zusammenhang mit den Untersuchungsziffern 5, 6, 7, 8, 800 oder 801 angesetzt werden. Sind Sonderleistungen durchgeführt worden (ab Ziffer 200), blockiert die 3 die Abrechnung dieser anderen Ziffern.

Lösung

Setzen Sie die Ziffer 1 an und steigern Sie mit dem Faktor 3,5. Wertmäßig kommt die Ziffer 1 dann fast an die Ziffer 3 heran:

  • Ziffer 1 zu 3,5-fach = 16,32 €
  • Ziffer 3 zu 2,3-fach = 20,11 €

Sie können bei Ansatz der Ziffer 1 dann aber die Sonderleistungen in Ansatz bringen, die sonst über die Ziffer 3 ausgeschlossen wären.

Herzlich

Ihr privadis-Team

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Tel. 0201 – 320 68 507

Mail: Ihr Praxisberater Michael Franken

 

 


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