Medizin & Wissenschaft
Neue Versorgungspauschale für chronisch Kranke: Das müssen Hausarztpraxen wissen
Lesezeit: 4 Minuten Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Seit dem 1. Juli 2026 ist die neue hausärztliche Versorgungspauschale Bestandteil des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs. Sie richtet sich an Erwachsene mit einer einzelnen chronischen Erkrankung, die keine intensive Betreuung benötigen. Für Praxen bedeutet die GOP 03100: Die Vergütung umfasst nicht nur ein Quartal, sondern zwei aufeinanderfolgende Quartale.
Für wen ist die Pauschale vorgesehen?
Nach den Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Die Patientin oder der Patient ist zwischen 18 und 74 Jahre alt, hat genau eine lang andauernde und lebensverändernde chronische Erkrankung und benötigt dafür lediglich ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Gleichzeitig darf kein intensiver Betreuungsbedarf bestehen.
Ob eine Erkrankung im individuellen Fall als lebensverändernd einzustufen ist, beurteilt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im jeweiligen Versorgungskontext. Für bestimmte Erkrankungen haben KBV und GKV-Spitzenverband verbindlich festgelegt, wann die Versorgungspauschale anzusetzen ist, sofern alle weiteren Bedingungen erfüllt sind.
Was deckt die GOP 03100 ab?
Die neue Pauschale enthält Leistungen, die sonst über die hausärztliche Versichertenpauschale, die Chronikerpauschale und den Zuschlag für den Medikationsplan abgebildet werden. Ihr Bezugszeitraum umfasst ein halbes Jahr.
Das ist für die Abrechnung besonders wichtig: Kommt die Patientin oder der Patient im Folgequartal erneut in dieselbe Praxis, darf die Versorgungspauschale nicht ein zweites Mal angesetzt werden. Auch die ersetzten Pauschalen können dort für diesen Zeitraum nicht zusätzlich berechnet werden – selbst wenn der neue Kontakt wegen einer anderen akuten Beschwerde erfolgt.
Wenn der Betreuungsbedarf unerwartet steigt
Entsteht im Folgequartal doch ein intensiver Betreuungsbedarf, kann unter den geltenden Voraussetzungen ein Zuschlag nach GOP 03110 infrage kommen. Ausschlaggebend ist die konkrete Versorgungssituation. Die Dokumentation sollte nachvollziehbar erkennen lassen, warum zusätzliche Betreuung notwendig wurde.
So gelingt die Umsetzung im Praxisalltag
- Geeignete Patientinnen und Patienten möglichst systematisch im PVS identifizieren.
- Alter, Zahl der chronischen Erkrankungen und aktuelle Dauermedikation prüfen.
- Den Halbjahreszeitraum im Abrechnungsprozess sichtbar kennzeichnen.
- Das Team darüber informieren, welche Pauschalen im Folgequartal ausgeschlossen sind.
- Veränderungen des Betreuungsbedarfs sauber dokumentieren.
Eine interne Prüfroutine vor der Quartalsabrechnung hilft, Doppelansätze und falsche Zuordnungen zu vermeiden. Bei Grenzfällen sollte die jeweils aktuelle EBM-Regelung beziehungsweise die zuständige Kassenärztliche Vereinigung herangezogen werden.
Fazit
Die Versorgungspauschale soll eine stabile hausärztliche Betreuung mit geringem Aufwand über sechs Monate abbilden. Der Nutzen für die Praxis hängt wesentlich davon ab, dass die Zielgruppe korrekt erkannt und der Leistungszeitraum im Team zuverlässig berücksichtigt wird.
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Titelbild: Mit KI erstellt, OpenAI, 2026.