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Neues Gesetz zum Mutterschutz bei Fehlgeburt

Lesezeit: 11 Minuten Quelle: Apotheken Umschau Pro & Gesundheit-hören

Eine Fehlgeburt ist für eine Frau eine große Belastung, körperlich, aber vor allem psychisch. Bislang gab es bei Fehlgeburten vor der 24. Schwangerschaftswoche keinen Mutterschutz. Der Gesetzgeber hat nun den Mutterschutz erweitert. Dr. Laura Weisenburger, Ärztin und Redakteurin bei der Apotheken Umschau, fasst die wichtigsten Änderungen zusammen, erklärt, ob sie ausreichen und was sich für Ärzt:innen ändert.

Für die Folge haben wir Informationen eingeholt bei: Prof. Dr. med. Matthias David und Bundesverband Kindstod in Schwangerschaft und nach Geburt

Stand: 7. Februar 2025

Quellen und nützliche Links

Das Team hinter „’ne Dosis Wissen“:

Hosts: Dennis Ballwieser, Laura Weisenburger;
Autor:innen: Jana Hauschild, Christian Heinrich, Johanna Heuveling, Vincent Suppé, Klaus Wilhelm, Christian Wolf;
Redaktion: Sebastian Brodkorb, Jessica Roth, Kareen Seidler;
Chefredakteur: Peter Glück;
Postproduktion: BEBE Medien GmbH


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